Generalpächter

Generalpächter
Generalpächter,
 
die (privaten) Hauptpächter von Zöllen, Monopolen u. a. staatlichen Einkünften (Steuern). Das System der Steuerpacht, das schon die Griechen und Römer kannten, kam im späteren Mittelalter in vielen Staaten auf. Besondere Bedeutung erlangten die Generalpächter (französisch fermiers généraux) in Frankreich. Seit dem späten 17. Jahrhundert wurden dort alle indirekten Steuern einer Gruppe von Generalpächtern (im 18. Jahrhundert 40-60) meist auf sechs Jahre übertragen. Die endgültige Einrichtung der Ferme générale erfolgte 1726. Außer der Pachtsumme musste ein Teil des Reinertrags der verpachteten Steuern an den Staat abgeliefert werden. Auch die Kirche bediente sich des Systems der Generalpächter bei der Eintreibung von Zehnten und Abgaben. Missstände ergaben sich aus der rücksichtslosen Eintreibung der Steuern und dem unverhältnismäßig hohen Anteil der Generalpächter (bis zu 20 %) am Steuerertrag auf Kosten des Staates, der wiederum die Pachtsumme ständig zu steigern suchte. Die Nationalversammlung hob die Einrichtung 1791 auf.
 
 
Y. Durand: Les fermiers généraux au XVIIIe siècle (Paris 1971);
 R. Mousnier: Les institutions de la France sous la monarchie absolue 1598-1789, Bd. 2 (ebd. 1980).
 

Universal-Lexikon. 2012.

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